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- Versorgungswerk der Apothekerkammer NR -
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Grundsätze Organe Aufsicht Geschäftsführung Ansprechpartner Team des
Versorgungswerkes
Der Geschäftsführende Ausschuss führt die Geschäfte des Versorgungswerkes. Er besteht aus vier Mitgliedern sowie einem ersten und zweiten stellvertretenden Mitglied und der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer. Von den ordentlichen Mitgliedern muss ein Mitglied auf dem Gebiet des Bank- und Anlagewesens besondere Sachkunde aufweisen. Die weiteren ordentlichen Mitglieder müssen Mitglieder des Versorgungswerkes und müssen Kammerangehörige in Nordrhein sein. Dem Geschäftsführenden Ausschuss obliegt

Der oder die Vorsitzende bzw. der oder die stellvertretende Vorsitzende vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich.