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- Versorgungswerk der Apothekerkammer NR -
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Team des
Versorgungswerkes
Der
Geschäftsführende Ausschuss führt die Geschäfte des Versorgungswerkes. Er besteht aus vier Mitgliedern sowie einem ersten und zweiten stellvertretenden Mitglied und der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer. Von den ordentlichen Mitgliedern muss ein Mitglied auf dem Gebiet des Bank- und Anlagewesens besondere Sachkunde aufweisen. Die weiteren ordentlichen Mitglieder müssen Mitglieder des Versorgungswerkes und müssen Kammerangehörige in Nordrhein sein. Dem Geschäftsführenden Ausschuss obliegt
- die Durchführung der Beschlüsse der Kammerversammlung,
- die Umsetzung der Richtlinien des Aufsichtsführenden Ausschusses,
- die Aufstellung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht sowie
- die Aufstellung des Geschäftsberichtes.
Der oder die Vorsitzende bzw. der oder die stellvertretende Vorsitzende vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich.